Rumänische Online-Petition 2011-04-06

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Petition der vereinigten Interessenvertretungen der Eigentümer, die zwischen 1945 und 1989 widerrechtlich enteignet wurden 

6. April 2011

Übersetzung RA Heinz Götsch

Durch das sogenannte „Pilot-Urteil“ Maria Atanasiu gegen Rumänien hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Staat Rumänien aufgefordert, seine Restitutionsgesetze und deren Umsetzung dahingehend zu ändern, dass die enteigneten Eigentümer ihre konfiszierten Güter zurückerhalten oder innerhalb einer „vernünftigen“ Zeitspanne angemessene Entschädigungen erhalten.

Die Vereine der widerrechtlich Enteigneten fordern, dass bei der Neugestaltung der Restitutionsgesetze und deren Ausführungsrichtlinien, folgende Prinzipien beachtet werden:

    1. Die Restitution in Natura oder gleichwertiger Immobilien/Grundstücke soll Vorrang haben, da diese Lösung die wirtschaftlichste für den Staatshaushalt und den Steuerzahler ist.

      Folgende Maßnahmen müssten schleunigst und mit festgesetzten Fristen durchgeführt werden:

        • in einer ersten Phase, abschließende Bearbeitung aller Anträge bei den Bürgermeisterämtern, unter Berücksichtigung obigen Grundsatzes. Nur ausnahmsweise soll gleichwertige Entschädigung (Geld, Aktien, Obligationen) vorgeschlagen werden.


      • zu diesem Zweck müssen landesweit alle Anträge erfasst werden, welche durch Restitution in Natura beschieden werden können, sowie eine Inventur der Immobilien/Grundstücke gemacht werden, welche für eine gleichwertige Kompensationsentschädigung geeignet wären.



    1. Respektierung der Art. 16, Abs 1,2; 20 und 44 der Rumänischen Verfassung, sowie der Art. 6 und 1 des Protokolls Nr. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten.



    1. Wir lehnen jegliche Form der Diskriminierung der berechtigten Antragsteller ab, wie:

        • die Deckelung der Entschädigungszahlungen oder deren Herabsetzung gegenüber dem Marktwert. Dies würde zu einer Diskriminierung der Enteigneten führen, deren Anträge bisher nicht abschließend bearbeitet wurden, gegenüber den schon entschädigten Eigentümern, den Enteigneten für die Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben und nicht zuletzt gegenüber den Mietern/Käufern, deren Kaufverträge gerichtlich aufgehoben wurden. Eine Deckelung der Entschädigung würde einer rückwirkenden Aufhebung eines bestehenden Rechtes und der Verletzung des Prinzips der Rechtssicherheit gleichkommen.


      • die Ablehnung der Anträge ehemaliger rumänischer Staatsangehöriger, Bürger der Europäischen Union und Erben rumänischer Staatsangehöriger, mit dem Vorwand sie seien z. Zt. nicht mehr rumänische Staatsangehörige.



    1. Erstellung eines klaren und eindeutigen Maßnahmenplanes, mit kontrollierbaren Resultaten, mit Aufgaben, Fristen und gut definierten Verantwortlichkeiten, welche periodisch den europäischen Gremien vorgelegt werden. Es sollen verbindliche Fristen für die Bürgermeisterämter festgelegt werden, binnen denen die Immobilien restituiert oder gleichwertige Kompensationsleistungen erbracht werden. Die gesamte Restitutions- bzw. Kompensationstätigkeit soll bis zum 31.12.2014 abgeschlossen werden.

      Der Maßnahmenplan soll konkrete Sanktionen gegenüber den verantwortlichen Institutionen und den zuständigen Beamten, welche diesen Prozess verschleppen, vorsehen, z.B. durch Nichtvollstreckung von rechtskräftigen Urteilen, oder Weiterleitung der genehmigten Anträge von einer Behörde zu der anderen, unter dem Vorwand erneuter eingehender Rechtsprüfung.



    1. Die Zulassung der Anträge nach dem rumänischen Zivilgesetzbuch durch spezialisierte Gerichtsbarkeiten. Diese sollen nach Antrag der berechtigten Personen auch die Anträge bearbeiten, wo nur Kompensationsleistungen in Frage kommen. Diese Anträge sollen gerichtskostenfrei sein.



    1. Vollstreckung ohne Verzögerung der rechtskräftigen Urteile. Im Falle des gerichtlichen Antrags einer Behörde auf Vertagung der Vollstreckung, soll diese auf höchstens 6 Monate verschoben werden und die Hinauszögerung der Zahlung soll nur mit Einwilligung des betroffenen Antragstellers erfolgen. Wir fordern ebenfalls die Rücknahme jeglicher Reglungen, welche die Pflicht des Staates zur Entschädigung an die Eigentümer verschieben, wie z.B. Punkt D des Entwurfs der Eilverordnung der Regierung Nr. 4/2011.



    1. Gewährung einer neuen Frist von 6 Monaten für Antragstellung für Personen, welche aus objektiven Gründen nicht fristgerecht Anträge stellen konnten.



    1. Da die Ressourcen des Fondul Proprietatea weiterhin Aktien auszugeben weitgehend ausgeschöpft wurden, sollen neue Entschädigungsmodalitäten, mit Einverständnis der Betroffenen vorgesehen werden, so wie: Ausgabe staatlich garantierter Titel, verzinst mit dem Zinssatz der von der Rumänischen Nationalbank herausgegebenen Obligationen.



    1. Totale Transparenz bezüglich des Stadiums der Bearbeitung der Anträge. Die Portale der staatlich involvierten Institutionen (ANRP, AVAS, Bürgermeisterämter) werden den Antragstellern tagesaktuell das Stadium der Bearbeitung ihrer Anträge mitteilen, eventuelle fehlende Unterlagen, Datum der abschließenden Bearbeitung, Anzahl der erledigten/unerledigten Anträge, sowie die Fristen für deren Erledigung.



  1. Einbeziehung der Interessenvertretungen von widerrechtlich Enteigneten bei der Erarbeitung der neuen Restitutionsgesetze und deren Ausführungsrichtlinien.



6. April 2011

Asociaţia pentru Proprietatea Privată APP
Asociaţia Franceză pentru Apărarea Dreptului de Proprietate în România
Asociaţia Proprietarilor Deposedaţi Abuziv de Stat APDAS
Asociaţia Persoanelor Deposedate Abuziv și a Foștilor Deportaţi Refugiaţi din România APDAFDR
ResRo Interessenvertretung Restitution in Rumänien e.V.